Fall 1: Fehlen wg. Krankheit
Vor der 1. Stunde wird das Sekretariat per Telefon benachrichtigt und der Schüler1 wird krank gemeldet. Bei der Krankmeldung sind Stufe und Tutor1 anzugeben. Bei fehlender Krankmeldung werden die Fehlzeiten nicht entschuldigt. Unmittelbar nach Beendigung des Fehlens ist ein Entschuldigungsformular auszufüllen (s. unten).
Fall 2: Erkrankung während der Schulzeit
Der Schüler meldet sich im Sekretariat ab und füllt eine Krankmeldung aus. Ohne Abmeldung ist das Verlassen der Schule verboten und die Fehlzeiten werden nicht entschuldigt. Unmittelbar nach Beendigung des Fehlens ist ein Entschuldigungsformular auszufüllen (s. unten).
Fall 3: Fehlen bei vorher bekannten Gründen
Fehlt ein Schüler absehbar (z. B. Arztbesuch, Führerscheinprüfung, Brauchtum, Bewerbung etc.), so ist die Beurlaubung im Voraus per Formular ggf. mit Nachweis zu beantragen und ein Entschuldigungsformular auszufüllen (s. unten). Arzttermine sind nach Möglichkeit in die unterrichtsfreie Zeit zu legen. Geplante Arzttermine bedürfen einer vorherigen Beurlaubung. Dieser Punkt gilt nicht für Klausurtermine!
Fall 4: Fehlen bei Klausuren
Werden Klausuren versäumt, entscheidet Frau Dr. Göbel über die Anerkennung des Entschuldigungsgrundes. Im Falle einer Krankheit muss eine Krankmeldung im Sekretariat erfolgen. Eine Klausur darf nur nachgeschrieben werden, wenn der Schüler die reguläre Klausur entschuldigt (s. oben Fall 1) versäumt hat. Ist die Klausur unentschuldigt versäumt worden, so wird sie mit ungenügend bewertet. Unmittelbar nach Beendigung des Fehlens ist ein Entschuldigungsformular auszufüllen (s. unten). Werden Klausuren häufig versäumt bzw. erscheinen die Krankmeldungen zweifelhaft, so behält sich die Schule die Auferlegung einer Attestpflicht vor.
Fall 5: Fehlen beim Sportunterricht
Schüler, die schulfähig sind, müssen grundsätzlich am Sportunterricht teilnehmen, auch wenn sie sportunfähig sind. Besteht der Verdacht, dass Schüler aus fadenscheinigen Gründen den Sportunterricht versäumen, müssen die versäumten Stunden nachgeholt werden (z.B. im Rahmen von Neigungsgruppen). Ist ein Schüler vom Arzt für ein ganzes Kurshalbjahr für sportunfähig erklärt worden, muss er unverzüglich Rücksprache mit den Beratungslehrern halten und evtl. einen Ersatzkurs belegen.
Entschuldigungsformulare:
Eine schriftliche Entschuldigung unter Angabe des Entschuldigungsgrundes ist dem Tutor1 in doppelter Ausführung vorzulegen (Formulare online oder beim Hausmeister), der dann entscheidet, ob der Entschuldigungsgrund anerkannt werden kann oder nicht. Es können nur Gründe für das Fehlen akzeptiert werden, die der Schüler nicht zu vertreten hat. Ein Exemplar verbleibt beim Tutor, mit dem anderen entschuldigt der Schüler die Fehlstunden bei seinen Fachlehrern (Unterschrift) und gibt es wieder beim Tutor ab. Wird die Entschuldigung nicht innerhalb einer Woche nach Beendigung des Schulversäumnisses dem Tutor vorgelegt, so gilt das Fehlen als unentschuldigt. Dies geschieht bei nicht volljährigen Schülern durch einen Erziehungsberechtigten, bei volljährigen Schülern durch den Schüler selbst. Generell gilt: unentschuldigte Fehlstunden werden als „ungenügend“ bewertet.
Funken, OStD Dr. Göbel, OStR’
Schulleiter Oberstufenkoordinatorin
1(wegen der besseren Lesbarkeit wurde die männliche Form im Text gewählt)